Leistungsverzeichnis für die Büroreinigung: Was drinstehen sollte

Von Team Modus · · ca. 7 Minuten Lesezeit

Mitarbeiter von Modus Gebäudereinigung reinigt den Boden eines Wellnessbereichs

Wer für sein Büro eine Reinigungsfirma sucht, hat nach ein paar Telefonaten oft drei Angebote auf dem Tisch. Eins nennt einen Preis pro Quadratmeter, eins eine Monatspauschale, eins einen Stundensatz. Was dafür tatsächlich gemacht wird, steht meist nur in einem Satz: „Reinigung der Büroräume, dreimal pro Woche.“

So lassen sich Angebote nicht vergleichen, und später lässt sich auch nicht prüfen, ob die Leistung stimmt. Abhilfe schafft ein Leistungsverzeichnis. Hier lesen Sie, was hineingehört, woran Sie ein schwaches erkennen und wie Sie damit die Angebote nebeneinanderlegen.

Was ein Leistungsverzeichnis ist

Das Leistungsverzeichnis ist die schriftliche Aufstellung, welche Fläche in welchem Intervall wie bearbeitet wird. Es ist die Grundlage für den Preis, für die Arbeit vor Ort und für jede spätere Reklamation. Steht etwas nicht drin, ist es nicht vereinbart, auch wenn beide Seiten etwas anderes im Kopf hatten.

Bei der Unterhaltsreinigung ist das Leistungsverzeichnis das wichtigste Dokument überhaupt. Sie läuft über Monate und Jahre, und kleine Unklarheiten summieren sich in dieser Zeit.

Diese Punkte gehören hinein

  • Jeder Raum oder Bereich einzeln, mit Bodenart: Teppich, PVC, Fliesen oder Parkett werden unterschiedlich gereinigt.
  • Die Tätigkeiten je Bereich, also zum Beispiel Papierkörbe leeren, Tische abwischen, Boden saugen oder nass wischen.
  • Das Intervall je Tätigkeit, nicht pauschal je Raum. Im WC wird anderes täglich gemacht als im Besprechungsraum.
  • Das Zeitfenster, in dem gereinigt wird, etwa abends nach Feierabend oder früh vor Arbeitsbeginn.
  • Wie der Zugang geregelt ist: Schlüssel, Alarmanlage, wer das Gebäude zuletzt verschließt.
  • Wer Verbrauchsmaterial wie Seife, Handtuchpapier und Toilettenpapier stellt und nachfüllt.
  • Was ausdrücklich nicht enthalten ist, zum Beispiel Fensterreinigung oder Grundreinigung der Böden.

Ein Beispiel: Intervalle in einem Büro

Wie oft welche Arbeit sinnvoll ist, hängt an der Nutzung. Ein Büro mit Kundenverkehr braucht mehr als eines, in dem fünf Leute am Bildschirm sitzen. Die Grafik zeigt ein Beispiel für ein Büro mit normaler Nutzung, damit Sie ein Gefühl für die Logik bekommen. Für Ihr Objekt kann das anders aussehen.

Beispiel: Reinigungsintervalle in einem Büro Sanitär: Oberflächen, Boden, Papierkörbe und Spiegel täglich, Heizkörper und Lampen monatlich. Teeküche: Oberflächen, Boden und Papierkörbe täglich, Glas wöchentlich, Heizkörper und Lampen monatlich. Büroräume und Flure: Oberflächen, Boden und Papierkörbe dreimal pro Woche, Glas wöchentlich, Heizkörper und Lampen monatlich. Besprechungsraum: alles wöchentlich, Heizkörper und Lampen monatlich. Oberflächen Boden Papierkörbe Glas undSpiegel Heizkörper,Lampen Sanitär täglich täglich täglich täglich monatlich Teeküche täglich täglich täglich wöchentlich monatlich Büroräumeund Flure 3× pro Woche 3× pro Woche 3× pro Woche wöchentlich monatlich Besprechungs-raum wöchentlich wöchentlich wöchentlich wöchentlich monatlich SELTENER HÄUFIGER Schwerpunkt: Sanitär jeden Tag
Beispiel für ein Büro mit normaler Nutzung. Je dunkler das Feld, desto häufiger die Arbeit. Hervorgehoben sind die Oberflächen im Sanitärbereich, also Waschbecken, Armaturen und WC.

Auffällig ist, dass nicht jeder Raum gleich behandelt wird. Sanitär und Teeküche stehen täglich auf dem Plan, weil dort Hygiene zählt und Schmutz schnell auffällt. In Büroräumen und Fluren reicht oft dreimal pro Woche, im selten genutzten Besprechungsraum einmal. Dinge wie Heizkörper, Lampen oder Türrahmen kommen in größeren Abständen dran. Ein gutes Leistungsverzeichnis bildet genau diese Unterschiede ab.

Woran Sie ein schwaches Leistungsverzeichnis erkennen

  • Es gibt nur eine Quadratmeterzahl und einen Preis, aber keine Tätigkeiten.
  • Fast überall steht „nach Bedarf“. Dann entscheidet im Alltag die Reinigungskraft, was nötig ist.
  • Sanitärräume haben kein eigenes Intervall, obwohl sie den größten Aufwand machen.
  • Fensterreinigung und Grundreinigung tauchen nirgends auf, weder als enthalten noch als ausgeschlossen.
  • Es ist nicht geregelt, wer bei Urlaub oder Krankheit kommt.

So vergleichen Sie Angebote fair

Bitten Sie jede Firma, ihr Angebot auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses zu machen. Am besten besichtigt jeder Anbieter das Objekt selbst, denn erst vor Ort sieht man Bodenbeläge, Anzahl der WCs und wie stark die Flächen genutzt werden.

Legen Sie die Verzeichnisse dann nebeneinander und schauen Sie, ob wirklich dasselbe drinsteht. Ein günstiger Preis erklärt sich oft dadurch, dass Tätigkeiten fehlen oder Intervalle länger sind. Mehr dazu, worauf Sie bei der Auswahl sonst noch achten können, steht in unserem Ratgeber zur Suche nach einer Reinigungsfirma im Allgäu.

Das Ergebnis kontrollieren

Mit dem Leistungsverzeichnis in der Hand können Sie gezielt prüfen. Aussagekräftig sind die Stellen, die man nicht sofort sieht: unter Schreibtischen, hinter Türen, an Sockelleisten und Türklinken. Im WC sollte es nach nichts riechen. Ein überdeckter Geruch deutet eher auf Urinstein hin als auf Sauberkeit.

Fällt Ihnen etwas auf, sprechen Sie es mit Bezug auf das Verzeichnis an. Dann geht es um eine konkrete Position und nicht um ein Gefühl, und das klärt sich meist schnell.

So gehen wir vor

Wir sehen uns Ihr Büro kostenlos an, nehmen Flächen, Böden und Sanitäreinheiten auf und schreiben daraus ein Leistungsverzeichnis. Auf dieser Grundlage bekommen Sie einen Festpreis, und Sie wissen von Anfang an, was wann gereinigt wird. Wir sind unter anderem für die Unterhaltsreinigung in Kempten und im übrigen Allgäu unterwegs. Wenn Sie mögen, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Häufige Fragen

Nein. Das macht in der Regel die Reinigungsfirma nach der Besichtigung. Sie sollten es aber vor der Unterschrift lesen und fragen, wenn eine Position unklar ist.

Ja. Wenn sich die Nutzung ändert, etwa durch mehr Mitarbeiter oder einen neuen Raum, wird das Verzeichnis angepasst. Wichtig ist, dass die Änderung schriftlich festgehalten wird.

Sie kann dazugehören, wird aber oft separat beauftragt, weil sie in größeren Abständen anfällt und andere Technik braucht. Entscheidend ist, dass im Verzeichnis klar steht, ob sie enthalten ist oder nicht.

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